Entsprechend der uns von der Wirtschaftsprüferkammer erteilten Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 WPO sind wir berechtigt, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen. Dabei führen wir insbesondere Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen durch, ebenso wie Prüfungen von Bauträger nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Als Gutachter sind wir bei Unternehmensbewertungen sowie Bilanzierungs- und Bewertungsfragen tätig.