Fragen zur Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten begegnen heute nicht nur im Rahmen strategischer Neuausrichtung, sondern auch im Alltagsgeschäft von kleinen und mittleren Unternehmen, sowie auch Privatpersonen. Auch die Errichtung von Tochtergesellschaften im Ausland, die Gründung von ausländischen Betriebsstätten und die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland sind immer mehr Gegenstand des heutigen Geschäftslebens. Wir können Sie hier bei Ihren Auslandsaktivitäten, sowie bei Investitionen von ausländischen Gesellschaften und Personen im Inland, beraten und Lösungen aufzeigen. Herrn Hermann Endres wurde von der Steuerberaterkammer Nürnberg aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse und Erfahrungen die Bezeichnung „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ verliehen.